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Stichwort English Beschreibung
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie German ordinance on adjusting trade legislative ordinances to the directive on services Am 9. März 2010 wurde u.a. die Makler-und Bauträger-Verordnung (MaBV) an die EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Es handelt sich um die "Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie". Dabei geht es vor allem um die Klarstellung, welches Recht bei grenzüberscheitenden Dienstleistungen Anwendung finden soll.

Wer seinen Geschäftssitz nicht im Inland, sondern in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, benötigt für eine grenzüberschreitende Tätigkeit in Deutschland keine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Allerdings wird bestimmt, dass für einen Makler mit Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat, wenn er über Vermögenswerte eines inländischen Auftraggebers verfügen soll und er dafür in Form einer Vertrauensschadenversicherung oder eine Bankbürgschaft Sicherheit zu leisten hat, der Nachweis von ausländischen Versicherungen oder Bankbürgschaften ausreicht. Allerdings müssen die Sicherheiten mit denen vergleichbar sein, die von der MaBV gefordert werden. Geregelt ist dies nunmehr in § 2 Abs. 6 MaBV.

Auf Gewerbetreibende, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben und mit inländischen Geschäften befasst sind, hat die Verordnung keine Auswirkungen.